Voraussetzungen

Schennjesse Wintergärten sind als Wohnraumerweiterung für den ganzjährigen Gebrauch konzipiert. Für den Bau ist eine Genehmigung der Gemeinde- und Stadtverwaltung notwendig. Aus diesem Grund sollte schon am Anfang der Planungen eine Bauformanfrage beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Die Anfrage kann formlos erfolgen.

Unser Tipp: Sprechen Sie persönlich beim Bauamt vor, dann kann Ihr Antrag mit etwas gutem Willen der Behörde zügig beschieden werden. Eine mündliche Auskunft wird oftmals schon am gleichen Tag erteilt. Außerdem erfahren Sie dabei, ob Ihr Bauvorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung eventuell genehmigungsfrei ist und erhalten darüber hinaus oft wichtige zusätzliche Informationen für die Umsetzung Ihrer Planung.

Wenn Sie nahe an die Grenze des Nachbargrundstückes bauen wollen, sollten Sie mit Ihrem Nachbarn sprechen und sich dessen Zustimmung schriftlich geben lassen.

Entsprechende Vorlagen finden Sie in unserem kostenlosen Wintergarten-ABC.